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Artgerechte Haltung

Die Gesetzgebung unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern.
Man muss zwischen der bundesweit geregelten artgerechten Haltung und der Genehmigungspflicht unterscheiden.
Auskünfte der Genehmigungspflicht erteilt die untere Umweltschutzbehörde. Hier müssen die Tiere bis zur 4. Generation gemeldet werden.
In Bayern dürfen Savannahkatzen bis zur 4. Generation nicht gehalten werden.

Zu den Haltungsbedingungen wiederum gibt das Veterinäramt Auskunft.

Savannahkatzen bis einschliesslich F4, fallen als Hybride unter das Artenschutzgesetz, hiermit sind Sie meldepflichtig.
Bis zur 4. Generation sind die Tiere auch keine Freigänger.

Savannahs der niedrigen Generation , können in der Wohnung mit einem gesicherten Balkon gehalten werden, aber auch hier empfielt sich ein Gespräch mit dem regionalen Veterinäramt.

Savannahs der höheren Generation, F1 und F2 benötigen ein Gehege von 50 qm für ein Tier und ein Paar. 

Nähere Auskünfte finden Sie auch in dem Gutachten zur Haltung von Säugetieren.




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